Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Datum eintragen
.env oder müssen noch
entschieden werden, insbesondere Vergütung, Laufzeit und
Kündigungsfristen, sobald das Preismodell steht. Der Leistungsumfang in
Abschnitt 2 ist an den aktuellen Stand des Produkts anzupassen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Ahmad Matar, Denkstr. 11 b, 12167 Berlin (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Nutzung der Software Tempoblick (nachfolgend „Software“).
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
1.3 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit (Software als Dienst). Die Software wertet vom Kunden hochgeladene Berichte aus und stellt dem Kunden die Ergebnisse zum Abruf bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Webseite und aus dem Angebot des Anbieters.
2.2 Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses umfasst die Software insbesondere (a) die Prüfung von Concessions anhand der vom Kunden hochgeladenen Daten nach festgelegten Regeln, mit Kennzeichnung der aus Sicht der Software beanstandbaren Fälle sowie Ausgabe von Regel-Code und Begründungstext, und (b) die Erstellung von Wochenberichten je Fahrer einschließlich einer maschinellen Übersetzung in die vom Kunden hinterlegte Sprache des Fahrers sowie einer deutschsprachigen Übersicht.
2.3 Die Software greift nicht auf Systeme Dritter zu. Der Kunde lädt die auszuwertenden Berichte selbst hoch. Eine Anbindung an Systeme von Amazon oder anderen Dritten ist nicht Vertragsgegenstand.
2.4 Die Software liefert Auswertungen und Vorschläge. Sie reicht keine Beanstandungen ein und trifft keine Entscheidungen für den Kunden. Ob und wie der Kunde eine Concession beanstandet, entscheidet er selbst. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Dritter, insbesondere Amazon, eine Beanstandung anerkennt oder dass sich Kennzahlen, Boni oder Abzüge des Kunden in bestimmter Weise verändern.
2.5 Tempoblick ist ein unabhängiges Produkt. Es steht in keiner Verbindung zu Amazon oder verbundenen Unternehmen und wird von diesen weder unterstützt noch empfohlen.
3. Vertragsschluss und Testphase
3.1 Darstellungen der Software auf der Webseite sind unverbindlich. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden in Textform oder durch Freischaltung des Kundenzugangs durch den Anbieter zustande.
3.2 Der Anbieter kann dem Kunden eine begleitete Testphase einräumen. Umfang, Dauer und Bedingungen der Testphase ergeben sich aus dem Angebot. Während der Testphase gelten diese AGB mit der Maßgabe, dass beide Seiten den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden können.
4. Bereitstellung und Verfügbarkeit
4.1 Der Anbieter stellt die Software am Übergabepunkt (Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums) bereit. Für die Verbindung des Kunden zum Übergabepunkt ist der Kunde verantwortlich.
4.2 Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit von z. B. 98 % im Monatsmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Störungen bei Dritten, Angriffe auf die Infrastruktur trotz angemessener Schutzmaßnahmen).
4.3 Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und anpassen, sofern die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben. Wesentliche Einschränkungen kündigt der Anbieter mit angemessener Frist an.
4.4 Die Übersetzung der Wochenberichte erfolgt maschinell über einen Übersetzungsdienst. Der Anbieter schuldet eine fachlich brauchbare, nicht aber eine sprachlich fehlerfreie Übersetzung.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Verarbeitung der hochgeladenen Daten berechtigt ist, insbesondere gegenüber seinen Beschäftigten und gegenüber Dritten, aus deren Systemen die Berichte stammen. Er stellt sicher, dass die Nutzung der Software keine vertraglichen Pflichten des Kunden gegenüber Dritten verletzt.
5.2 Der Kunde lädt keine Zugangsdaten zu Systemen Dritter hoch und übermittelt dem Anbieter keine Passwörter oder Zugangsschlüssel.
5.3 Der Kunde hält seine Zugangsdaten zur Software geheim, gibt sie nicht an unbefugte Dritte weiter und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Für Handlungen, die über seinen Zugang erfolgen, steht der Kunde ein, soweit er sie zu vertreten hat.
5.4 Der Kunde prüft die Auswertungen der Software vor ihrer Verwendung auf Plausibilität. Die Verantwortung für Beanstandungen gegenüber Dritten und für die Kommunikation mit seinen Fahrern verbleibt beim Kunden.
5.5 Der Kunde darf die Software nicht an Dritte weitergeben, vermieten, nachbauen, dekompilieren oder in einer Weise nutzen, die den Betrieb der Software beeinträchtigt.
6. Vergütung und Zahlung
6.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot des Anbieters. Abrechnungsmodell eintragen, sobald das Preismodell feststeht (z. B. je aktivem Fahrer und Monat).
6.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
6.3 Der Anbieter kann die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von z. B. sechs Wochen zum Beginn einer neuen Vertragsperiode anpassen. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Standard eintragen, z. B.: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder trotz Abmahnung gegen Ziffer 5 verstößt.
7.3 Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
7.4 Nach Vertragsende sperrt der Anbieter den Zugang. Der Kunde kann seine Auswertungen bis zum Vertragsende exportieren. Der Anbieter löscht die Daten des Kunden nach Ablauf von z. B. 30 Tagen nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
8.1 Soweit der Anbieter bei der Bereitstellung der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Daten von Fahrern des Kunden), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
8.2 Der Anbieter verarbeitet die Daten des Kunden ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistung und nutzt sie nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht zum Training von KI-Modellen.
8.3 Einzelheiten zur Verarbeitung von Daten beim Besuch der Webseite finden sich in der Datenschutzerklärung.
9. Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten Informationen der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder erkennbar vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung. Diese Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
10. Gewährleistung
10.1 Der Anbieter stellt die Software in dem in Ziffer 2 beschriebenen Umfang bereit. Mängel zeigt der Kunde unverzüglich in Textform an. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist.
10.2 Die Software arbeitet auf Basis der vom Kunden hochgeladenen Daten. Für Fehler, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder veralteten Eingabedaten beruhen, steht der Anbieter nicht ein.
10.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
11. Haftung
11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, insgesamt begrenzt auf z. B. die Vergütung der letzten zwölf Monate.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangene Boni, nicht anerkannte Beanstandungen, Abzüge oder sonstige Entscheidungen Dritter, die auf der Grundlage von Auswertungen der Software getroffen werden.
11.4 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.
11.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
12. Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. Änderung der Rechtslage oder des Leistungsumfangs) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann der Anbieter den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.